Die Minijobzentrale weist darauf hin, dass zum 01.02.2016 die Übergangsfrist für die Nochnichtanwendung des SEPA-Verfahrens abgelaufen ist. Es werden keine Überweisungen mit den nationalen Vorgaben „Kontonummer“ und „Bankleitzahl“ mehr akzeptiert. Die Angabe der IBAN ist aber ausreichend. Die Angabe BIC ist bei Inlandsüberweisungen nicht erforderlich.
(Quelle: b.b.h.)
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