Die Finanzverwaltung hat die aktualisierte Liste veröffentlicht, ob der die Vereinbarungen (Doppelbesteuerungsabkommen) hinsichtlich beteiligter Staaten geregelt sind. Verschiedene Abkommen sind nach ihrem Zustandekommen auch rückwirkend anzuwenden. Steuerfestsetzungen sind insoweit vorläufig durchzuführen. Aktuell werden Hinweise zum Zerfall bestimmter Staaten in einzelne unabhängige Staaten aufgeführt, wie z. B. zu Jugoslawien, Sowjetunion, Tschechoslowakei, Hongkong oder Taiwan.
(Quelle: b.b.h.)
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